Urteilsanzeige GmbH
10.07.2002OLG Dresden Az (11 U 2032/01) Link zur Originalentscheidung
Nutzungsüberlassung Grundstücke in der Krise
1. Der Gesellschafter, der seiner GmbH in der Krise eigenes Grundeigentum kostenlos zur Nutzung überlässt, darf der Gesellschaft diese kostenlose Nutzung in der Krise nicht entziehen.
2. Einer solchen Entziehung steht es aber nicht gleich, wenn der Zwangsverwalter dieses Grundstücks den Mietvertrag kündigt, den der Gesellschafter mit der Gesellschaft geschlossen hatte. Die GmbH darf nicht besser gestellt werden, als wenn der Gesellschafter das mit Grundpfandrechten bereits belastete Grundstück nicht nur kostenlos zur Nutzung überlassen, sondern der GmbH übereignet hätte
Anmerkung: