Musterprotokolle
Das MoMiG lässt die Gründung mithilfe von Musterprotkollen zu - die wir nachfolgend bereitgestellt haben (1-Person / 3-Personen). Die Verwendung der Muster erübrigt die Erstellung einer gesonderten Satzung und einer Gesellschafterliste - weniger "Papierkram". Nebenfolge ist die Nichtanwendung des Mindestgebührenwertes von 25.000 € bei der Beurkundungsgebühr; die Notariatsgebühren werden günstiger.
Wichtiger ist jedoch zu wissen, warum Sie diese Muster - zumindest bei einer Mehrpersonengründung - am besten nicht verwenden sollten:
- Die Geschäftsanteile sind frei übertragsbar, d.h. die Übertragung ist nicht von der Zustimmung der Gesellschaftsversammlung abhängig
- kein Kündigungsrecht eines einzelnen Gesellschafters
- keine Einziehungsmöglichkeit bei Insolvenz, Pfändung oder Tod
- Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit
- Ein abweichendes Kalenderjahr ist nicht möglich
- teilweise persönliche Übernahme der Gründungskosten