Rechtsberatung für Sie und Ihr Unternehmen

Unternehmer und Unternehmen sind - mehr denn je - einer Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen ausgesetzt. Die Herforder Sozietät HOFFMANN RICHTER bietet Ihnen hierfür individuelle Lösungen durch ein eingespieltes Beraterteam. Die Gründungsgesellschafter Rechtsanwalt REINHARD HOFFMANN und Rechtsanwalt Steuerberater FELIX RICHTER werden verstärkt durch Rechtsanwältin LLM. Taxation SUSANN BLUEMEL.

Auf unseren Seiten haben wir Informationen über unsere Sozietät und allgemeine Infomationen zu aktuellen Themen (z.B. dem "neuen" MoMiG) sowie eine Sammlung ausgewählter aktueller Urteile vorwiegend für den Bereich des Gesellschaftsrechtes (no-script) zusammengestellt. Ungewohnte Ausblicke über die Stadt Herford und Ostwestfalen können Sie auf unserer Luftbildseite gewinnen.

HOFFMANN.RICHTER

Rechtsanwälte Steuerberater
Schillerstraße 5
32052 Herford
Tel: +49 (5221) 276 95 95
Fax: +49 (5221) 276 95 99

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Anspruch auf Rückzahlung von Rückzahlungen an Treuhandkommanditist eines insolventen Immobilienfonds

BGH vom 22.03.2011 (Az:II ZR 224/08) Themengebiet( InsR GesR )
Der Insolvenzverwalter eines insolventen Immobilienfonds in der Form einer Kommanditgesellschaft kann von Anlegern des Fonds aus abgetretenem Recht der Treuhandkommanditistin Rückzahlung von Ausschüttungen verlangen, soweit d ... ... weiterlesen

Darlehen einer nahestehenden Person ist nicht automatisch ein Gesellschafterdarlehen

BGH vom 17.02.2011 (Az:IX ZR 131/10) Themengebiet( InsR )
a) Die Forderung aus der Rechtshandlung eines Dritten entspricht einem Gesellschafterdarlehen nicht schon deshalb, weil es sich bei dem Dritten um eine nahestehende Person im Sinne des § 138 InsO handelt. b) Gewährt eine na ... ... weiterlesen

Fortsetzungsverlangen gegenüber dem Betriebserwerber ohne Unterrichtung gemäß § 613a Abs. 5 BGB

BAG vom 27.01.2011 (Az:8 AZR 326/09) Themengebiet( ArbR )
Ein Arbeitnehmer, der von einem Betriebserwerber die Fortsetzung seines Arbeitsverhältnis-ses verlangt, weil dieser infolge des Betriebsübergangs sein neuer Arbeitgeber ist, hat die Fristen zu beachten, die er für einen Wider ... ... weiterlesen

keine Haftung des Geschäftsführers bei Zahlung von USt und Lohnsteuern nach Insolvenzreife

BGH vom 25.01.2011 (Az:II ZR 196/09) Themengebiet( InsR GF GmbH )
Der Geschäftsführer haftet nicht nach § 64 Satz 1 GmbHG, wenn er nach Eintritt der Insolvenzreife rückständige Umsatz- und Lohnsteuern an das Finanzamt und rückständige Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung an die Einzu ... ... weiterlesen
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