Musterprotokolle

Das MoMiG lässt die Gründung mithilfe von Musterprotkollen zu - die wir nachfolgend bereitgestellt haben (1-Person / 3-Personen). Die Verwendung der Muster erübrigt die Erstellung einer gesonderten Satzung und einer Gesellschafterliste - weniger "Papierkram". Nebenfolge ist die Nichtanwendung des Mindestgebührenwertes von 25.000 € bei der Beurkundungsgebühr; die Notariatsgebühren werden günstiger.

Wichtiger ist jedoch zu wissen, warum Sie diese Muster - zumindest bei einer Mehrpersonengründung - am besten nicht verwenden sollten:

Inzwischen liegen auch die ersten Enscheidungen unterschiedlicher OLG zum Thema "vereinfachter" Gründung vor. Tatsächlich haben es die Registergerichte geschafft, auch bei dem "vereinfachten" Verfahren "wichtige" Rechtsprobleme aufzuwerfen. Auch wenn nicht alle formellen Fragen abschließend geklärt sind: die UG kann rechtssicher und kostengünstig geründet werden. Ob die Eintragung letztlich wirklich schneller als eine "nomale" GmbH-Gründung ist, hängt von den Registergerichten ab.