Vergütung - Prozessrisiko

Was kostet die Beratung durch einen Anwalt? Was kostet Sie ein Gerichtsprozess?

§34 RVG bestimmt, dass sich das Anwaltshonorar für eine Erstberatung eines Verbrauchers auf höchstens 190,00 Euro netto zzgl. MwSt und ggfs. Auslagen beschränkt. Wenn Sie wissen möchten, welche konkreten Kosten in Ihrem Fall entstehen, rufen Sie uns doch bitte einfach an.

In den meisten Fällen einer über die Erstberatung hinausgehenden außergerichtlichen Beratung ist es sinnvoll, dass wir mit unseren Mandanten eine Vergütungsvereinbarung abschließen. Die Höhe der Vergütung hängt dabei insbesondere davon ab, wie hoch der mit der Beratung verbundene tatsächliche Aufwand für uns ist, d.h. im Regelfall schlagen wir die Vereinbarung eines Stundenhonorars vor.

Bei einer prozessualen Vertretung richtet sich unsere Vergütung dagegen typischerweise nach der RVG, welches insbesondere eine Mindestvergütung vorschreibt. Das Honorar ist dabei von der Höhe des Streitwertes und dem Umfang der ausgeübten Tätigkeit abhängig. Es sind gesonderte Gebühren für die Führung des Verfahrens, die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen und den etwaigen Abschluss eines Vergleiches vorgesehen. Neben der anwaltlichen Vergütung fallen weiter Gerichtsgebühren, Auslagen sowie (teilweise erhebliche) Kosten für Gutachter an.

Hier einige Beispiele für die Anwalts- und Gerichtsgebühren bei unterschiedlichen Streitwerten:

Anwaltsvergütung

Streitwert
5.000 €

Streitwert
10.000 €
Streitwert
25.000 €
Streitwert
100.000 €
Verfahrensgebühr
393,90
725,40 1.024,40 1.953,90
Terminsgebühr
363,60
669,60 945,60 1.803,60
Vergleichsgebühr
303,00
558,00 788,00 1.503,00
Auslagenpauschale
20,00
20,00 20,00 20,00
USt
205,30
374,87 527,82 1.003,30
Summe Gebühren RVG
1.285,80
2.347,87 3.305,82 6.283,80
         
Gerichtskosten 438,00 723,00 1.113,00 3.078,00
Gerichtskosten Mahnverfahren 73,00 120,50 185,50 513,00

Bei der Vertretung im Zivilprozess ist es grundsätzlich so, dass die vor dem Gericht obsiegende Partien von ihrem Gegener neben der Hauptforderung die Erstattung der (eigenen) anwaltlichen Kosten verlangen kann. Trotzdem kann es auch vorkommen, dass man einen Prozess entweder verliert und seinerseits die Kosten des Gegners tragen muss, oder aber, dass man zwar den Prozess gewinnt, aber der Gegner schlichtweg nicht bezahlen kann und man deswegen auf den Kosten des Rechtsstreites "sitzen bleibt". Bei diesen Gesamtkosten spricht man vom Prozessrisiko.

Im Arbeitsgerichtsprozess gibt es von Vorstehendem abweichend die Besonderheit, dass jede Partei die Gebühren Ihrer eigenen Vertretung grundsätzlich selbst tragen muss (§12a ArbGG). Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage berechnet sich üblicherweise aus dem 3-fachen Bruttomonatslohn. Bei einem Streit über ein Zeugnis wird ein Streitwert von 1 Monatslohn angesetzt.

Natürlich gibt es zahlreiche Prozesskostenrechner im Netz: empfehlenswert ist der Rechner des DAV.


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